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   BVerwG, 11.09.1956 - I C 96.55   

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https://dejure.org/1956,1367
BVerwG, 11.09.1956 - I C 96.55 (https://dejure.org/1956,1367)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1956 - I C 96.55 (https://dejure.org/1956,1367)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1956 - I C 96.55 (https://dejure.org/1956,1367)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 03.02.1972 - IV B 60.71

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs durch langjähriges stillschweigendes Dulden

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß allein die - auch langjährig - stillschweigende Duldung eines Vorhabens kein Hindernis sei, später doch noch die Beseitigung zu fordern (vgl. insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I B 84.57 - in Buchholz 406.32, § 10 Baulandbeschaffungsgesetz Nr. 1 S. 1 [4] sowie die Beschlüsse vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - [S. 4], vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - [S. 2] und vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 16.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 03.02.1972 - IV B 67.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Im übrigen hat, wie hinzugefügt werden mag, auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - auch langjährige - Duldung eines Vorhabens grundsätzlich kein Hindernis ist, später dessen Beseitigung zu verlangen (vgl. insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I B 84.57 - in Buchholz 406.32, § 10 Baulandbeschaffungsgesetz Nr. 1 S. 1 [4] sowie die Beschlüsse vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - [S. 4], vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - [S. 2] und vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 16.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 84.57

    Rechtsmittel

    Sollte sich auch unter Beachtung dieser Gesichtspunkte ergeben, daß das Notdach materiell illegal und damit, die formelle Illegalität vorausgesetzt, die Abbruchverfügung dem Grunde nach berechtigt ist - daß die bloße stillschweigende Duldung eines illegalen Baues keinen Verzicht auf die Abbruchberechtigung bedeutet, hat der Senat bereits in seinemBeschluß vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - ausgesprochen -, so bleibt zu prüfen, ob auch die Festsetzung hinsichtlich des Zeitpunktes des verlangten Abbruches bedenkenfrei ist, soweit nach den maßgebenden landesrechtlichen Vorschriften den Behörden in dieser Beziehung überhaupt eine Entscheidungsfreiheit zusteht.
  • BVerwG, 22.12.1965 - IV B 108.65

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die bloße stillschweigende Duldung eines illegalen Baues keinen Verzicht auf die Abbruchberechtigung bedeutet (Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I C 84.57 - in BBauBl. 1958, 138 und Beschluß vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 -).
  • BVerwG, 01.10.1959 - I C 229.56

    Rechtsmittel

    Auch dieser Grundsatz ist allgemein anerkannt und bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - undvom 21. Juli 1959 - BVerwG I CB 32.56 - vgl. ferner VGH Stuttgart, DÖV 1955 S. 412; OVG Münster, DÖV 1955 S. 124 und AS. Bd. 8 S. 320; OVG Berlin, Dok.Berichte 1955 S. 328).
  • BVerwG, 21.07.1959 - I CB 32.56

    Rechtsmittel

    Wenn die Klägerin aus einem Verbot nach mehrjähriger Duldung und Förderung der Werft einen Verstoß der Behörden gegen den Grundsatz von Treue und Glauben ableiten will, so übersieht sie, daß eine stillschweigende Duldung eines illegalen Zustandes durch eine Behörde kein Recht auf Beibehaltung des illegalen Zustandes entstehen läßt (Beschluß des Senatsvom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 -).
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